Lebensmittelrecht
Viele Lebensmittelhersteller geizen mit Angaben zum Zucker- und Fettgehalt auf der Verpackung. Das ergab eine bundesweite Untersuchung der Verbraucherzentralen von über 3500 Lebensmitteln von mehr als 50 Herstellern
Darf die Verkäuferin das Verpackungspapier beim Käse oder die Schälchen für Oliven mitwiegen? Besagt "alkoholfrei", dass wirklich "Null" Alkohol enthalten ist? Was bedeutet der ovale Kreis auf der Käseverpackung? Muss der Salzgehalt auf der Verpackung stehen?
Doppelte Böden, riesige Kartonagen oder viel Luft in der Verpackung - um größere Füllmengen vorzutäuschen, greifen Hersteller tief in die Trickkiste. Die Gesetzeslage ist schwammig. Wehren können Kunden sich trotzdem.
Wie frisch Eier sind, woher sie stammen und wie die Hühner gehalten werden, können Verbraucher auf den Eiern selbst und auf den Verpackungen erkennen. Wir sagen, wofür die Ziffern und Buchstaben stehen, und erklären die verschiedenen Haltungsformen.
Etikettenschwindel, dreckige Verkaufstheken oder verschimmelte Lebensmittel: Wer auf verdorbene Ware im Supermarktregal stößt oder wem in schmuddeligen Imbissstuben der Appetit vergeht, braucht seinen Ärger nicht herunterzuschlucken
Im Internet läuft`s erheblich anders als im Supermarkt: Die Online-Verkäufer von Lebensmitteln dürfen (noch) auf viele der auf Verpackungen und an Regalen üblichen Angaben verzichten. Wir sagen Ihnen, worauf Sie vor dem Klick in den Warenkorb achten sollten.
Wer bei der Bezeichnung "kontrollierter Anbau" oder kontrollierte Qualität" Öko-Produkte erwartet, liegt falsch. "Kontrolliert" bedeutet lediglich, dass Vorschriften oder Richtlinien von Vertragspartnern oder Verbänden eingehalten sind.
Sowohl für verpackte wie unverpackte Lebensmittel gelten Vorschriften zur Kennzeichnung. Außerdem finden sich an immer mehr Produkten Zeichen und Siegel.
Mit einem Ländersiegel aus dem jeweiligen Bundesland, das "geprüfte Qualität" verspricht, fühlen sich Konsumenten auf der sicheren Seite. Doch Achtung: Manche heimisch klingenden Namen und viele Siegel verheißen auf den ersten Blick mehr, als sie halten können.
Viele Lebensmittelbezeichnungen sind gesetzlich legal. Aber beim Verbraucher können sie völlig falsche Erwartungen wecken. So suggerieren zum Beispiel Begriffe wie "Edelschokolade" oder "Direktsaft" ein hochwertigtes bzw. naturbelassenes Produkt.
Das Gesetz erlaubt nur geringfügige Abweichungen. Das gilt etwa für Schokolade und Müsli ebenso wie zum Beispiel für abgepacktes Obst und Fleisch.
Werbebotschaften wie "zuckerfrei" oder "fettarm" sollen kalorienarme Kost suggerieren. Doch sind fettfreie Lebensmittel wirklich kalorienarm und bedeutet "ohne Zuckerzusatz" immer frei von Zucker? Grundsätzlich lohnt es sich, genauer hin zu schauen.
Hersteller dürfen Lebensmittel beispielsweise als "zuckerarm", "energiefrei" oder "leicht" nur noch etikettieren, wenn die Produkte exakte Vorgaben einhalten.