Festnetz
Das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG) verbessert die Rechte der Kunden gegenüber den Anbietern. Das betrifft sowohl Umzug und Anbieterwechsel als auch Call-by-Call-Telefonate, Warteschleifen bei Hotlines sowie den Mobilfunk.
Bei so genannten R-Gesprächen trägt ausnahmsweise der Angerufene die Kosten. Dazu ist allerdings vorab sein Einverständnis erforderlich. Derzeit versuchen dubiose Geschäftemacher, Verbraucher mit einem R-Gespräch-Telefontrick abzuzocken.
Kunden, die einen Telefonanschluss bei der Telekom Deutschland GmbH haben, können die Netzbetreiberkennzahl eines alternativen Telefonnetzanbieters vorwählen und damit oft zu günstigeren Tarifen als bei der Telekom telefonieren.
Telefonieren kann auch bei der Telekom Deutschland GmbH günstiger sein. Aber nicht jeder kommt in den Genuss des speziellen Tarifes.
Telekom-Kunden, die ihren Telefonanschluss auf die Netzvorwahlnummer eines anderen Anbieters fest voreinstellen lassen, können dadurch Geld sparen.
Beim Urlaub im Ausland können Calling Cards die Reisekasse spürbar entlasten. Allerdings eignen sich die Telefonkarten keinesfalls durchweg als Preisbrecher.
Der Einzelverbindungsnachweis (EVN) hilft, fehlerhafte und unklare Posten zu beanstanden.
Auskunftsdienste, die die so genannte Invers-Suche anbieten, müssen Regeln beachten.
So prüfen Sie die Rechnung Ihres Netzbetreibers und reklamieren falsche Beträge.