Berufsunfähigkeit
Wer aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeitskraft verliert, bevor er das Pensionsalter erreicht hat, hat Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Wird das Existenzrisiko "Verlust der Arbeitskraft" nicht gezielt abgesichert, bleibt im Ernstfall oft nur die Sozialhilfe. Über das Ausmaß der Versorgungslücken sind sich die meisten jedoch nicht bewusst.